Nina Sörensen hat im September 2021 im Fachportal "360-OT" einen vielschichtigen Artikel über Sitzkissen mit dem Haupt-Aspekt der Hochwertigkeit geschrieben. Zentrales Erkennungsmerkmal ist eine in das Kissen eingeformte Beckenmulde. Zum Erwerb von Hintergrund-Wissen über hochwertige Sitzkissen und "Drum-herum-Wissen" um das Thema der Verbesserung von Sitzkissen wird das Lesen dieses Artikels hier sehr empfohlen.
Abstract des Artikels:
Ein Sitzkissen für die Rollstuhlversorgung wird im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der Krankenkassen aktuell (Juli 2021) ausschließlich unter der Positionsnummer 11, also als Dekubitusprophylaxe/Dekubitusversorgung geführt. Daher ist die Kostenzusage überwiegend an das Vorliegen eines akuten oder ausgeheilten Druckgeschwürs gebunden. Hochwertige Sitzkissen werden in der Regel von den Krankenkassen bei der Versorgung von Patienten abgelehnt, sofern nicht mindestens ein Dekubitus Grad 1, eher 2, vorliegt. Die Betrachtung von Sitzkissen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Dekubitusprophylaxe greift aber nach Ansicht der Autorin zu kurz und lässt die weit wichtigere Bedeutung des Sitzkissens für die Einnahme und Aufrechterhaltung einer orthopädisch gesunden Sitzposition außer Acht. Diese spielt aber für die unmittelbare als auch langfristige Mobilität eines Rollstuhlnutzers eine große Rolle. Diese Aspekte, die im Rahmen des nachfolgenden Erfahrungsberichts näher beleuchtet werden, sollten aus Sicht der Autorin sowohl bei der Schulung der Leistungserbringer als auch in der Erstattung durch die Kostenträger eine stärkere Berücksichtigung finden.
Link: https://360-ot.de/ist-ein-sitzkissen-nur-dekubitusprophylaxe/